Verleihung anregen - Bayerischer Verdienstorden

Der Bayerische Verdienstorden wurde 1957 durch ein Gesetz des Bayerischen Landtages geschaffen. Die Gesamtzahl der lebenden Ordensträger ist auf 2.000 begrenzt.

Der Bayerische Verdienstorden, der als Zeichen ehrender und dankbarer Anerkennung für hervorragende Verdienste um den Freistaat Bayern und das bayerische Volk verliehen wird, ist ein Symbol für den herausragenden Einsatz und das außerordentliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger für unser Gemeinwesen.
Der Bayerische Verdienstorden wird an Männer und Frauen ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit in einer Klasse verliehen. Das Ordenszeichen hat die Form eines Malteserkreuzes.

Wer kann einen Orden anregen?
Jeder kann die Verleihung des Bayerischen Verdienstordens formlos anregen.

Welche Angaben werden benötigt?
Die Anregung sollte möglichst folgende Angaben über die auszuzeichnende Person enthalten:

  • Personalien aus dem Melderegister (Name, Vorname, Adresse, Geburtsname, -datum und -ort, Staatsangehörigkeit, Familienstand und ggf. Beruf)
  • ausführliche Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um den Freistaat Bayern und das allgemeine Wohl,
  • gegebenenfalls Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können.

Übliches Ordensverfahren (soweit Wertung jeweils positiv):

  • Einholung der nötigen Stellungnahmen durch das Landratsamt Regensburg
  • Vorschlagsempfehlung der Landrätin an die weiteren staatlichen Behördenstufen
  • Vorschlag durch den Bayerischen Ministerpräsidenten oder die Bayerischen Staatsminister für ihre Geschäftsbereiche als Vorschlagsberechtigte
  • Prüfung durch den Ordensbeirat und Empfehlung an den Bayerischen Ministerpräsidenten
  • Verleihung und jährliche Aushändigung durch den Bayerischen Ministerpräsidenten