Verleihung anregen - Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten

Das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten wird seit 1994 als ehrende Anerkennung für langjährige hervorragende ehrenamtliche Tätigkeit verliehen.

  • eine mindestens 15-jährige ehrenamtliche Tätigkeit
  • in einer Organisation im örtlichen Bereich, die gemeinnützig und "fremdorientiert" ist (also ohne wirtschaftliches oder berufsständisches Eigeninteresse)
  • hervorragender, über vergleichbare Funktionsträger hinausgehender Einsatz
  • unentgeltlich (unschädlich ist ein Auslagenersatz)

Wer kann eine Auszeichnung mit dem Ehrenzeichen anregen?
Jeder kann die Auszeichnung formlos anregen.

Welche Angaben werden benötigt?
Die Anregung sollte - soweit vorhanden - folgende Angaben über die auszuzeichnende Person enthalten:

  • Personalien aus dem Melderegister (Name, Vorname, Adres-se, Geburtsname, -datum und -ort, Staatsangehörigkeit, Fa-milienstand und ggf. Beruf)
  • ausführliche Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste
  • gegebenenfalls Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können

Das Ehrenzeichen kommt nicht in Betracht, wenn bereits ein Bundesorden verliehen wurde. Des Weiteren ist zu beachten, dass die vorgeschlagene Person ihr Ehrenamt nicht länger als fünf Jahre niedergelegt haben darf und ehrenamtliche Arbeit als "Einzelkämpfer" oder im zwischenfamiliären bzw. nachbarschaftlichen Selbsthilfebereich ausscheidet.
Für Verdienste in der Kommunalen Selbstverwaltung, FFW, BRK und THW, bestehen spezielle Ehrenzeichen, daher sind diese auch ausgeschlossen.

Ordensverfahren (soweit Wertung jeweils positiv)

  • Einholung der benötigten Stellungnahmen durch das Landratsamt Regensburg
  • Vorschlag der Landrätin an die weiteren staatlichen Behördenstufen
  • Verleihung durch den Bayerischen Ministerpräsidenten
  • Aushändigung in der Regel durch Frau Landrätin