Bayerische Ehrenamtskarten, die ab Januar 2018 bis Dezember 2020 ausgestellt wurden, können auf Antrag ohne weitere Prüfung um zwei Jahre verlängert werden!

29. März 2023: Die blaue Bayerische Ehrenamtskarte ermöglicht es Ehrenamtlichen z.B. kostenlos die Bayerischen Schlösser und Museen besichtigen oder vergünstigte Leistungen der Bayerischen Seenschifffahrtsgesellschaft in Anspruch zu nehmen. Auch rund 5.000 private Akzeptanzpartnerinnen und -partner in ganz Bayern gewähren Inhaberinnen und Inhabern der Bayerischen Ehrenamtskarte Vergünstigungen.

Aufgrund der pandemiebedingten Schließungen bzw. des nur begrenzten Zugangs, konnten viele Vergünstigungen der Ehrenamtskarte nicht oder nur sehr begrenzt genutzt werden. Auch konnten viele Ehrenamtliche in der Pandemie ihr Ehrenamt nicht mehr oder nicht im gewohnten Umfang ausüben und deshalb die erforderlichen Voraussetzungen für eine Verlängerung der Ehrenamtskarte nicht erfüllen. Dies darf jedoch nicht zu Lasten des Ehrenamtlichen gehen.