Goldene Ehrenamtskarte

Voraussetzungen und Gültigkeit:

  • Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden im Jahr, in beiden Fällen seit mindestens 25 Jahren
  • wohnhaft im Landkreis Regensburg
Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.

Ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen (d.h. ohne die Bestätigung des Vereins über die geleisteten Stunden/Jahre - bitte legen Sie in diesem Fall eine Kopie Ihrer Verleihungsurkunde bei) können die Ehrenamtskarte erhalten:

  • Inhaber/innen des Ehrenzeichens des bayerischen Ministerpräsidenten
  • Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) erhalten haben. Dazu zählen folgende Dienstzeitauszeichnungen für 25- und 40-jährige Dienstzeit:
    • Feuerwehr-Ehrenzeichen
    • BRK-Ehrenzeichen
    • ASB-Ehrenzeichen
    • JUH-Ehrenzeichen
    • MHD-Ehrenzeichen
    • DLRG-Ehrenzeichen
    • THW-Ehrenzeichen
  • Reservisten die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren

Aufwandsentschädigungen bis zur Höhe der Übungsleiterpauschale von 2.400 € pro Jahr sind nicht hinderlich. Ein Auslagenersatz (Ersatz für die im Engagement entstandenen Kosten) darf zusätzlich zur Aufwandsentschädigung bezogen werden.

Die goldene Bayerische Ehrenamtskarte ist lebenslang gültig. Sie muss, wie die blaue Ehrenamtskarte, in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein vorgelegt werden und ist, ebenfalls wie die blaue Ehrenamtskarte, nicht übertragbar.

Antragsformulare

Bitte füllen Sie die Formulare am Bildschirm aus, damit eine fehlerfreie Bearbeitung gewährleistet ist. Wir benötigen insbesondere die Namen und Kontaktdaten der Ehrenamtlichen gut lesbar, damit die Ehrenamtskarten fehlerfrei ausgestellt werden können.

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